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Infos zu Defibrillatoren

Der „plötzliche Herztod“ ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Die direkte Ursache hierfür ist zumeist das Herzkammerflimmern.


Die Defibrillation (Elektroschockbehandlung) ist in dieser Situation die einzig wirksame Maßnahme zur Lebensrettung. Je früher defibrilliert wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Herz-Kreislauf Stillstand von Patienten überlebt wird.


Medizinproduktehersteller haben Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) entwickelt, die auch von Laien bedient werden können, so dass noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes defibrilliert werden kann

Hier können Sie bestellen.

NBB Technischer Großhandel
Herr Andre Glaese
Neptunstr. 6

26954 Nordenham

Handy: 01 73 – 39 32 531

E-Mail: a.glaese@nbb-technischer-handel.de

Die Förderung von „Defibrillatoren (AED)“ läuft zum 30.06.2026 aus.

Voraussetzungen für die Förderung von AED auf Großbaustellen

  • betriebliche Ersthelfer und das medizinische Personal im Betrieb müssen in der Anwendung des AED qualifiziert sein.

  • nach Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) haben die Unternehmen eine beauftragte Person („Gerätebeauftragter“) zu benennen, die in die sachgerechte Handhabung, die Anwendung und den Betrieb des AED vom Hersteller oder einer beauftragten Person eingewiesen ist.

  • Ersthelfer müssen in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zum sicheren Umgang mit dem AED unterwiesen werden.

  • eine beauftragte Person ist zu benennen, die in die sachgerechte Handhabung, die Anwendung und den Betrieb des AED vom Hersteller oder einer beauftragten Person eingewiesen ist.

  • im Rahmen der jährlichen Unterweisung über Erste Hilfe im Betrieb (§ 4 DGUV Vorschrift 1) sind alle Beschäftigten zusätzlich über die Standorte der AED und die Erreichbarkeit der Ersthelfer zu informieren.

  • aufbewahrt werden sollen AED an zentralen Standorten. Es muss gewährleistet sein, dass auch auf weitläufigem Betriebsgelände (z.B. Baustellen) die Anwendung des AED im Notfall innerhalb kürzester Zeit möglich ist.

  • Die AED sind mit dem Rettungszeichen E010 „Automatisierter Externer Defibrillator“ zu kennzeichnen. Ferner sollten die Standorte der AED im Flucht- und Rettungsplan gekennzeichnet sein.